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Unfallgutachten

Nach einem ärgerlichen Unfall übernimmt in den meisten Fällen zum Glück die Haft­pflicht­versicherung den Schaden. Die Versicherung des Unfallverursachers übernimmt die Schadensregulierung und will vorab die Schadenshöhe wissen. Für die Erstellung eines Haft­pflicht­gut­achtens können Sie selbst einen unabhängigen Kfz Sachverständigen frei wählen. Sie müssen nicht den Gutachter der Versicherung akzeptieren.

Wertgutachten

Vor dem Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges, kann entscheidend sein zu wissen, wie hoch der tatsächliche Wert ist. Gerade bei besonderen Fahrzeugen, wie bei Oldtimern oder Sportwagen sollten Sie den Wert kennen. Wir begutachten Ihr Fahrzeug als erfahrener Sach­ver­stän­diger und erstellen für Sie ein nachvollziehbares Wertgutachten.

Schadensabwicklung

Wir wickeln für Sie den kompletten Schaden ab. Von der fachgerechten Expertise bis zur Reparatur stehen wir Ihnen zur Seite.

Fahrzeugbewertung

Die Autobewertung ist für Verkäufer, Versicherungsunternehmen und Käufer sehr aufschlussreich. Sie ermittelt den realen Wert des Fahrzeugs. Derartige Bewertungen führen diverse Anbieter im Internet aus, manchmal ist es aber besser, die Werkstatt seines Vertrauens zu beauftragen. Dort wird die Bewertung meistens kostenlos durchgeführt und ist aufgrund vermutlich längerer Geschäftsbeziehung auch authentisch. Ein Kfz-Sachverständiger ermittelt den existenten Restwert des gebrauchten Fahrzeuges ohne „Wenn und Aber.“ Es lohnt sich.

Kostenvoranschläge

Der Kostenvoranschlag ist beispielsweise eine kleine Version vom Kfz Gutachten. Mit dieser Variante kommen Betroffene deutlich günstiger und schneller an ein Schadensgutachten.

Oldtimer Gutachten

Natürlich darf ein über 30 Jahre altes Fahrzeug bei der Begutachtung normale altersbedingte Spuren aufzeigen. Trotzdem muss es in jedem Fall voll fahrbereit sein, darf keine Durchrostungen aufweisen und muss sich in einem Zustand befinden, der keine sofortigen Arbeiten notwendig werden lässt, also auch keine Mängel auf Basis der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO aufweisen. Außerdem sollten keine wesentlichen Teile fehlen, sowie ein guter Pflege- und Erhaltungszustand feststellbar sein. Weiterhin ist wichtig, dass das Fahrzeug keine unreparierten Unfallschäden aufweist. Auch unsachgemäß durchgeführte Reparaturen dürfen nicht erkennbar sein.

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